unberechtigt einen E-Parkplatz nutzen
Immer häufiger werden in Städten und Gemeinden Parkplätze speziell für Elektrofahrzeuge ausgewiesen. Oftmals befinden sich an diesen Parkplätzen auch Ladesäulen, um die Akkus der Fahrzeuge während des Parkvorgangs wieder aufzuladen. Viele Autofahrer haben sich bestimmt schon gefragt, ob man mit seinem normalen Pkw diese Parkplätze überhaupt nutzen darf? Denn wer dringend eine Ladestation sucht, den bringen Falschparker auf E-Parkplätzen auf die Palme. Aber wie sieht es rechtlich in Deutschlands grössten Städten aus? Um jetzt nicht in blinde Wut zu geraten – die Amerikaner haben den Begriff Charge Rage (Ladewut) dafür entwickelt – lohnt es sich, die gesetzliche Lage zu kennen. Zudem kein seltener Anblick im Parkhaus oder auf öffentlichen E-Parkplätzen: Autofahrer stellen ihre Autos quer, auf zwei Parkplätzen gleichzeitig oder auch gerne mal unerlaubt auf einem Behindertenparkplatz ab. Auf die elendige Suche nach einem geeigneten Platz oder auf ein langwieriges Einparkmanöver haben viele keine Lust. Hauptsache das Auto steht. Tatsächlich kann "E-Falschparken" ganz schön teuer werden.
In Hamburg beispielsweise greift das Ordnungsamt bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen an Ladesäulen rigoros durch. Statt Bussgelder zu verteilen, werden die Autos kurzerhand abgeschleppt. Denn in Hamburg sind Stellplätze mit Ladesäulen für E-Autos Behinderten-Parkplätzen gleichgestellt. Deshalb darf die Polizei dort sofort abschleppen lassen. In einem Punkt sind sich die deutsche Städte als einig: Die Ladestationen sind durch Beschilderung und Markierungen auf den Parkplätzen deutlich gekennzeichnet. Das Parkplatzschild mit dem Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges“ ist hinreichend bestimmt und verständlich. Das hat das OLG Köln entschieden. Nach Anhang 3 Abschnitt 3 Z. 7 zur StVO kann ein E-Parkplatz durch Zusatzzeichen, auch nach Fahrzeugarten, beschränkt werden. Mit einem Anruf beim Ordnungsamt oder speziellen Apps wie Wegeheld lässt sich der Fall offiziell melden. Sie machen dazu einfach ein Foto von dem Fahrzeug, laden es hoch und melden es der Stadt über die App. Wer noch radikalere Strafen fordert, der kann sich den amerikanischen Bundesstaat Florida zum Vorbild nehmen: Hier ist die Strafe für das Blockieren von Ladestationen ebenso teuer wie das Parken auf Behindertenparkplätzen – das wird sogar noch teurer als in einigen deutschen Städten. Denn hier kommen nicht nur die Gebühren für das Abschleppen auf den Fahrer zu, sondern auch eine Geldstrafe von umgerechnet bis zu 200 Euro.
Ständig belegte Elektro-Parkplätze sind ein Wettbewerbsnachteil
Nicht nur auf Aussen-Parkplätzen könnten E-Parksünden teuer werden. Auch in Parkhäusern und Tiefgaragen wird kontrolliert; in der Regel von dem zuständigen Tiefgaragenpersonal. In Hamburg etwa dürfen E-Autos je nach Beschilderung auf Ladeplätzen mit einer Parkscheibe eine Stunde lang parken – und das auch ohne angeschlossenes Ladekabel. Neu sind Knöllchen auf den E-Parkplätzen der grossen deutschen Supermarktketten Aldi, Edeka, Lidl, Rewe und Real nicht, allerdings entscheiden sich immer mehr Händler für die Überwachung der Parkplätze durch externe Firmen. In solchen Fällen beauftragen Marktverantwortliche oder Vermieter gerne Unternehmen wie „Park & Control" oder „Playfair-Parking". Rechtlich ist das in Ordnung, solange mit Schildern deutlich auf die Parkbedingungen und die Folgen von Zuwiderhandlungen hingewiesen wird. Zudem handelt es sich um privaten Grundbesitz. Die Überwachung für die Parkplatzbesitzer kostenlos. Das heisst: Geld verdient das Unternehmen nur durch die Knöllchen. Kulantes Vorgehen ist demnach oft unerwünscht. Die Unternehmen befürchten, dass Kunden zur Konkurrenz fahren, wenn Elektro-Parkplätze dauerhaft belegt sind.
Wer unberechtigt E-Aufladeplätze nutzt, riskiert grundsätzlich mehr als die üblichen Kosten. Denn in diesem Fall darf grundsätzlich abgeschleppt werden. Selbst wenn daneben weitere Elektroparkplätze frei sind, müssen Fahrer ohne Elektro-Kennzeichen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug entfernt wird. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 5 K 369/11.NW) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Richtig teuer wird es, wer es mit dem Falschparken übertreibt: Der Führerscheinverlust droht Autofahrern, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich "vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung" stellen - zum Beispiel durch sehr häufige priorisierte Elektro-Parkverstösse, erklärt der ADAC. Der Club verweist auf einen vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelten Fall (Az.: 10 K 487/11n), in dem ein Autofahrer innerhalb von drei Jahren 12 Parkvergehen begangen hatte.
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