Regenerative Energien
Elektrofahrzeuge können regional emissionsfrei betrieben werden. Speziell bei Nutzung von Energie aus Photovoltaik oder Blockheizkraftwerken (BHKW) bietet sich der Kauf von Elektrofahrzeugen in besonderer Weise an, da hier nachhaltig umweltbewußt gefahren werden kann. Auch gibt es Forschungsprojekte, die sich mit der Speicherung von regenerativ erzeugtem Strom bei Überkapazitäten in Elektroautos beschäftigen. Es gilt: je höher die Anschlussleistung, desto höher ist die Netzbereitstellungsgebühr. Mit unserem integrierten Lastmanagement für E-Ladestationen wird der Stromfluss intelligent gesteuert. Das hilft Kosten zu sparen und Verfügarkeit zu erhöhen.
Umweltschutz und Verbesserung der Luftqualität funktioniert nur Bundesländer übergreifend. Alternativen sind hier E-Autos, die ohne Emissionen auskommen und auch in Zukunft nicht befürchten müssen, aus Deutschlands Ballungsräumen ausgesperrt zu werden. Den Umstieg begleitet der Gesetzgeber mit einem ganzen Bündel von Verordnungen und Erlassen, beispielsweise dem Elektromobilitätgesetz (EmoG). Dank EmoG können die Kommunen E-Fahrzeugen besondere Vorrechte einräumen, etwa beim Parken auf öffentlichen Strassen und Wegen, bei der Nutzung von Busspuren oder bei Ausnahmengenehmigungen für Zufahrten oder Durchfahrtsverbote. Auch das Messstellenbetriebsgesetz und das Stromsteuerrecht finden keine Anwendung, der Betrieb eines Ladepunktes wird dadurch stark vereinfacht. Doch oft sind die ersten Schritte in einer Art Experimentier-Stadium stecken geblieben. Die errichteten Ladeboxen sind nichts anderes als bessere Steckdosen, die den Ansprüchen der Elektromobilität langfristig nicht genügen. Das kann vor dem Schwimmbad sein, aber auch in Shoppingzentren oder vor Bahnhöfen. Dazu wird gemäss Ladesäulenverordnung festgelegt, dass Wechselstrom-Ladepunkte mindestens mit Steckdosen vom Typ2 ausgerüstet sein müssen. Alle diese Säulen können wie eine konventionelle Tankstelle genutzt werden. Das heisst: ohne Registrierung oder gar vorher einen Vertrag einzugehen. Als Konsequenz rechnen die meisten Betreiber pauschal ab oder verschenken den Strom gar, denn dann greift das Eichrecht nicht.
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